Ehrungen

Ehrungen

Hessische Musiker Ehrenzeichen

Ehrungen durch den Landesfeuerwehrverband Hessen

Ehrenzeichen für Hessische Feuerwehrmusiker in Bronze
  • für 15 Jährige aktive Musikertätigkeit
Ehrenzeichen für Hessische Feuerwehrmusiker in Silber
  • für 25-jährige aktive Musikertätigkeit
  • für besondere Verdienste um die Hessische Feuerwehrmusik
    • Ausführung wie oben, jedoch auf der Rückseite die Prägung „Für besondere Verdienste“
Ehrenzeichen für Hessische Feuerwehrmusiker in Gold
  • für 40-jährige aktive Musikertätigkeit
  • für besondere Verdienste um die Hessische Feuerwehrmusik
    • Ausführung wie oben, jedoch auf der Rückseite die Prägung „Für besondere Verdienste“

Für die Beantragung des Ehrenzeichens ist der Antragsvordruck des Landesfeuerwehrverbandes Hessen (weiß/grün/gelb im durchschlagverfahren) zu verwenden, der beim Kreisstabführer oder der  Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Hessen angefordert werden kann. Der Antrag ist dem Kreisstabführer mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin zur Befürwortung vorzulegen.

Ehrungen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) sowie des Internationalen Musikverbandes (CISM) für Feuerwehrmusiker

Ehrungen für aktive Tätigkeiten in Musikvereinen (BDMV)

  • 10 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Bronze
  • 20 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Silber
  • 30 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Gold
  • 40 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Gold 40
  • 50 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Gold 50
  • 60 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Gold 60
  • 70 Jahre aktive Tätigkeit      Bundesehrenzeichen in Gold 70

für Dirigententätigkeit (BDMV)

  • 10 Jahre Tätigkeit                 Dirigentennadel in Bronze
  • 15 Jahre Tätigkeit                 Dirigentennadel in Silber
  • 20 Jahre Tätigkeit                 Dirigentennadel in Gold

Die Ehrungen werden nach der Zeitdauer der jeweiligen aktiven Tätigkeit gegeben. Der Antrag muss mindestens 10 Wochen vor dem Verleihungstermin über den zuständigen Landesverband (Kreisstabführer, Landesstabführer, BDMV) eingebracht werden. Die Ausführung der Ehrung ist jeweils in Form einer Anstecknadel.  Der Ehrungsantrag steht als Download zur Verfügung und ist dem Kreisstabführer mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin zur Befürwortung vorzulegen.

 

Für besondere Verdienste (BDMV)

  • Verdienstmedaille in Gold mit Miniabzeichen (BDMV)

    • Die Verdienstmedaille kann Funktionären bei einer Tätigkeit über 20 Jahre gegeben werden. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem Verleihungstermin über den zuständigen Landesverband (Kreisstabführer, Landesstabführer, BDMV) eingebracht werden. Die Ehrung sollte vom zuständigen Landesverband (Landesfeuerwehrver-band Hessen) vorgenommen werden.
  • Ehrenmedaille in Gold mit Miniabzeichen (BDMV)

    • Die Ehrenmedaillen kann Funktionären bei Vereinigungen, Kreis-, Landes-, und Bundesverband für über 30-jährige Tätigkeit und Verdienstvollen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gegeben werden. Die Verleihung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verdienstmedaille bereits verliehen wurde und zwischen beiden Ehrungen ein zeitlicher Abstand von mindestens 5 Jahren liegt.

Für Besondere Verdienste (CISM)

  • CISM – Ehrenkreuz

    • Das CISM – Ehrenkreuz erhalten Persönlichkeiten, die sich in besonderer und überragender Weise um die internationale Musikaktivität Verdienste erworben haben.
  • CISM – Verdienstkreuz

    • Das CISM – Verdienstkreuz erhalten Funktionäre der Verbände und Vereinigungen, die sich national mit ihrer Aktivität in der Volks- und Blasmusik langjährig mit außerordentlichen Verdiensten ehrenamtlich eingesetzt haben.
  • CISM – Verdienstmedaille

    • Die CISM – Verdienstmedaille erhalten verdiente langjährige aktive Musiker

Der Ehrungsantrag steht als Download zur Verfügung und ist dem Kreisstabführer mindestens 3 Monate vor dem Verleihungstermin zur Befürwortung vorzulegen, der diesen über den zuständigen Landesverband (Kreisstabführer, Landesstabführer) bei der BDMV einbringt.  Bei den Ehrungen Verdienstmedaille, Ehrenmedaille, CISM-Verdienstkreuz und CISM-Ehrenkreuz ist zusätzlich das Ergänzungsblatt auszufüllen.

Kostenträger der Bundesehrenzeichen in Gold für 50, 60 und 70 Jahre ist die Bundesvereinigung, bei allen anderen der Antragsteller.