Instrumentenbeschaffung

Instrumentenbeschaffung

Zuschüsse für Instrumentenbeschaffung

Vereinsförderungsrichtlinen des Kreises Bergstraße

1. Grundsätze

Für alle Förderungsprogramme gilt, dass der Kreiszuschuss durch den Verein rechtzeitig, d.h. möglichst bis zum Jahrsbeginn, auf jeden Fall aber vor Durchführung der Maßnahme, beantragt werden muss. Rückwirkende Bewilligungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Die Anträge sind formlos an den Kreisausschuss des Kreises Bergstraße zu richten. Sie müssen alle wichtigen Angaben, wie Kosten, Finanzierung, Teilnehmer, Zeitpunkt, Dauer etc. enthalten. Beizufügen sind:

  •         Bei Anschaffung ein Kostenvoranschlag

2. Anschaffungen

Für Anschaffung durch Vereine kann der Kreis einen Zuschuss gewähren. Dies gilt vor allem für Sportgeräte, Trachten, Musikinstrumente u.ä. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Vereinstätigkeit notwendig sein. Die beschafften Gegenstände müssen dem unmittelbaren Vereinszweck dienen und im Eigentum des Vereins verbleiben. Der Einzelpreis muss mindestens 300 DM = 153,43 € betragen (Bagatellgrenze).

Ausgenommen von der Förderung sind Kleidungsstücke (außer Trachten), Fahrzeuge für den Personentransport, Einrichtungsgegenstände, Dekorations- und Verbrauchsmaterialien sowie Gegenstände, die nur mittelbar für die Ausübung der Vereinstätigkeit benötigt werden.

Der Kreiszuschuss kann bis zu 20 Prozent der nachgewiesenen Kosten betragen. Der Höchstbetrag des Kreiszuschusses darf pro Verein im Jahr 1000 DM = 511,43 € nicht übersteigen.

Erhält der Verein einen Landeszuschuss, so wird kein Kreiszuschuss gewährt.

Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt nach Vorlage der quittierten Kaufbelege. Die Gegenstände sind durch Verein zu inventarisieren.

Diese Ausschnitt wurde aus den Vereinsförderrichtlinien des Kreises Bergstraße übernommen. Mehr Informationen erhaltet ihr bei:

Kreisausschuss des Kreises Bergstraße

Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim

Tel.: 06252/15 5556 Frau Diezenbach

buergerservice@kreis-bergstrasse.de

Beantragung von Zuschüssen für Musikinstrumente durch den Hessischen Ministerpräsidenten

Formloser Antrag an den Hessischen Ministerpräsidenten, Staatskanzlei, Bierstadter Straße 2, 65021 Wiesbaden.

Dem Antrag zwei Angebote von Musikgeschäften beifügen und alle Unterlagen zur Befürwortung und Weiterleitung an den Landesstabführer Jochen Rietdorf, Bismarckstraße 5, 64385 Reichelsheim senden.

Nach Zusage der Zuwendungen durch die Staatskanzlei, können dann erst die Instrumente gekauft werden. Nach Erhalt der Rechnung diese mit der Inventar – Nr. versehen und vom Vorsitzenden und vom Rechner der Musikabteilung für die Richtigkeit beglaubigen lassen.